NRW-Verfassungsgericht kippt Termin für Kommunalwahl - Schwarz-Gelb düpiert

Veröffentlicht am 19.02.2009 in Landespolitik

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat den 7. Juni als Termin für die Kommunalwahl gekippt. Die nächste Riesen-Schlappe für die CDU-geführte Landesregierung. Damit hat das undemokratische Gebaren von Schwarz-Gelb endlich ein Ende - oder doch nicht?

Immerhin: Die Klage von SPD- und Grünen-Landtagsabgeordneten hat sein primäres Ziel erreicht - die Kommunalwahl wird nicht zusammen mit der Europa-Wahl gelegt. Der neu gewählte Stadtrat hätte dann mehr als vier Monate in der Luft gehangen - ein nicht tragbarer Demokratie-feindlicher Zustand, das hat der Verfassungsgerichtshof auch so gesehen.

Die Begründung der Landesregierung Kommunal- und Europa-Wahl zusammenzulegen: Kosten sollten gespart und die Wahlbeteiligung erhöht werden. Das triftige Argument, dass der Zeitraum zwischen Wahl und Konstituierung des Stadtrates zu groß ist, wurde dabei einfach missachtet. Wahl-Trickserei war für die Landesregierung anscheinend wichtiger als die demokratische Kultur.

Nun besteht für Schwarz-Gelb die Möglichkeit Glaubwürdigkeit zu beweisen und die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl zusammenzulegen. Doch weit gefehlt: Innenminister Ingo Wolf will nun die Kommunalwahl auf den 30. August legen - knapp einen Monat vor die Bundestagswahl.
Die Folgen: Witten drohen Mehrkosten von mehr als 125.000 Euro, die Parteien haben einen großen finanziellen Aufwand, schließlich müssen erst Flyer und Plakate für die Kommunal- und kurze Zeit später für die Bundestagswahl produziert werden, und, nicht zu vergessen: die Wahlmüdigkeit der Menschen kann zunehmen, eine Zusammenlegung der Wahlen würde dem entgegenwirken. CDU und FDP wollen davon nichts wissen.
 
 

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